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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Reparatur- und Serviceleistungen

der Tiwento e.U.


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Reparatur-, Wartungs-, Service- und Werkleistungen der Tiwento e.U. gegenüber natürlichen und juristischen Personen (nachfolgend „Kunde“).

Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Reparatur- und Serviceaufträge, selbst wenn im Einzelfall nicht nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen wird.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Tiwento e.U. stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.


2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch:

schriftliche Auftragsbestätigung,Annahme eines Reparaturauftrages oderBeginn der Leistungsausführung

zustande.

Mündliche Zusagen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Tiwento e.U.


3. Kostenvoranschläge

Kostenvoranschläge werden unverbindlich und entgeltlich erstellt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Ergibt sich im Zuge der Reparatur, dass die tatsächlichen Kosten den Kostenvoranschlag wesentlich überschreiten, wird der Kunde verständigt. Ohne Zustimmung des Kunden erfolgt keine Weiterführung der Reparatur.

Ist eine Reparatur technisch oder wirtschaftlich nicht sinnvoll durchführbar, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten für den Kostenvoranschlag.


4. Preise

Alle Preise verstehen sich – sofern nicht anders angegeben – in Euro.

Für Verbraucher: inkl. gesetzlicher UmsatzsteuerFür Unternehmer: zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer

Zusätzliche Leistungen, die nicht vom ursprünglichen Auftrag umfasst sind, werden gesondert verrechnet.

Fahrtzeiten gelten als Arbeitszeit. Anfallende Fahrt-, Transport- oder Versandkosten werden zusätzlich verrechnet.


5. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet:

vollständige und richtige Angaben zum Gerät und zum Fehlerbild zu machen,notwendige Informationen, Unterlagen und Zugänge bereitzustellen,Geräte in sauberem und transportfähigem Zustand zu übergeben.

Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund mangelhafter Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden.


6. Reparaturdauer & Termine

Angegebene Reparatur- oder Fertigstellungstermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

Unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Lieferverzögerungen von Ersatzteilen, höhere Gewalt) verlängern die Reparaturdauer angemessen.


7. Annahme, Lagerung & Entsorgung

Reparierte oder unreparierte Geräte sind spätestens 14 Tage nach Verständigung abzuholen.

Ab dem 15. Tag ist Tiwento e.U. berechtigt, eine Lagergebühr zu verrechnen.

Wird ein Gerät trotz schriftlicher Aufforderung länger als 90 Tage nicht abgeholt, ist Tiwento e.U. berechtigt, dieses zur Deckung offener Forderungen zu verwerten oder fachgerecht zu entsorgen.


8. Beigestellte Geräte & Teile

Für vom Kunden beigestellte Geräte, Zubehör oder Ersatzteile übernimmt Tiwento e.U. keine Gewährleistung.

Der Kunde trägt die Verantwortung für Funktion, Sicherheit und Kompatibilität beigestellter Teile.


9. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

Für Unternehmer gilt:

Gewährleistungsfrist:

12 Monate

Der Kunde hat zu beweisen, dass der Mangel bei Übergabe bereits bestanden hat.

Keine Gewährleistung besteht bei:

normalem Verschleiß,unsachgemäßer Nutzung,eigenmächtigen Reparaturen oder Eingriffen durch Dritte,mangelnder Wartung.


10. Haftung

Tiwento e.U. haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Tiwento e.U. nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens.

Eine Haftung für:

Folgeschäden,entgangenen Gewinn,mittelbare Vermögensschäden

ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.


11. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen bleiben gelieferte oder ersetzte Teile Eigentum der Tiwento e.U.


12. Gerichtsstand & Recht

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Korneuburg.


13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.